Vom Lauftraining zurück und der Mähroboter ist geklaut? Worauf man bei der Hausratversicherung achten sollte!

Foto: prspics  www.Piqza.de
Vielleicht hat sich der Mähroboter ja verirrt? Oder hat er doch ein neues Herrchen? Mähroboter pflegen den Rasen, während man selbst im Wald herumläuft oder mal arbeiten muss. Aber nicht jede Hausratversicherung ist scharf darauf, diesen Diebstahl zu ersetzen.
Mähroboter sind erst sei Kurzem unterwegs, deshalb wissen alte Hausratversicherungspolicen damit oft nichts anzufangen. Wird der Roboter aus der verschlossenen Garage gestohlen, zahlt Ihnen die Versicherung den Neuwert. Verschwindet er aber während seiner Arbeitszeit, gilt das als "einfacher Diebstahl", und der ist in alten Policen gar nicht oder nur sehr begrenzt versichert. "Einfacher Diebstahl", was für ein Wort! Ich frage mich oft, ob die Versicherungsbranche sich ihre Vertragsformulierungen im Knast entwerfen lässt.

Manche Hausratversicherungen zahlen den geklauten Mähroboter nur dann, wenn das Grundstück umzäunt ist. In neueren Verträgen reicht meist eine Umfriedung des Grundstücks mit Hecken, nur muss diese auch geschlossen sein, bis auf den Zugang natürlich. Manche Versicherer verzichten auch komplett auf derlei Vorgaben und werben massiv mit der bedingungslosen Versicherung von Mährobotern. Es lohnt aber, die Bedingungen genau anzusehen. Einschränkungen bei Schäden durch grobe Fahrlässigkeit sind stehen meist ganz am unteren Rand der Versicherungsbedingungen. Am Ende fährt durch Ihren Garten vielleicht einen neuer Mähroboter; während Sie für Fernseher, Computer, Möbel, Fahrrad und Laufschuhe Ihren Bausparvertrag plündern müssen.

Viel Spaß beim sorgenfreien Training wünscht

Olaf

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