Praktikanten, Ferienjobber & Co. und die gesetzliche Unfallversicherung




Foto: Ilka Funke-Wellenstein pixelio.de
Auch Schüler, Praktikanten oder Studenten, haben einen gesetzlichen Unfallschutz am Unterrichtsort und auf dem Weg von zu Hause dorthin oder zurück. Aber Achtung: Die Maßstäbe der gesetzlichen Unfallversicherung sind sehr eng und Auslandspraktika sind nie inbegriffen!

Lücken im Versicherungsschutz

Ferienjobber und Praktikanten sind wie alle anderen Arbeitnehmer auch bei Arbeits- und Wegeunfällen gesetzlich unfallversichert. Diese Absicherung hat aber Lücken.
Der Versicherungsschutz für Praktikanten und Ferienjobber beginnt am ersten Arbeitstag und bezieht den Weg zur Arbeitsstelle und zurück nach Hause mit ein. Benötigt jemand wegen eines Arbeits- oder Wegeunfalls ärztliche Hilfe, werden die Behandlungskosten in diesem Fall vom zuständigen Unfallversicherungs-Träger übernommen.

Hat sich ein durch die gesetzliche Unfallversicherung gedeckter Unfall ereignet, übernimmt diese u.a. die Kosten für eine notwendige medizinische Versorgung und/oder Rehabilitation und zahlt ggf. auch eine Entschädigungsleistung. Sollte Erwerbsfähigkeit zurückbleiben, zahlt die gesetzliche Unfallversicherung z.B. eine Rente und auch Pflegeleistungen (im Pflegefall).

Teure Folgen


Die Folgen sind trotzdem teuer, auch bei Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung. Die Erwerbsminderungsrente der gesetzlichen Unfallversicherung ist in der Regel weit niedriger als ein normales Einkommen.

Wer unter diesen Umständen eine Leistung bezieht, erhält nämlich maximal 2/3 des sog. Jahresarbeits-Verdienstes (JAV). Bei Schülern oder Praktikanten, die ja noch keinen oder nur einen sehr geringen Verdienst haben, wird ein Mindest-JAV zugrunde gelegt, orientiert am Alter der Person. Einem über 17-jähriger Praktikanten z.B. stünde bei voller Erwerbsminderung eine monatliche Vollrente in Höhe von ca. 793 € in West- und ca. 709 € in Ostdeutschland zu. Diese Renten sind zu gering, um dauerhaft damit zu leben.

Nicht im Ausland!


Viele Unfälle fallen auch nicht unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.

Bei der Erledigung privater Dinge auf dem Schul- oder Arbeitsweg durch Abweichen von der direkten oder verkehrstechnisch besten Strecke und einem dabei erlittenen Unfall besteht kein gesetzlicher Unfallschutz. Für Freizeit-Unfälle gilt das ebenso. Im Ausland sind Ferienjobber und Praktikanten grundsätzlich nicht gesetzlich unfallversichert, selbst dann, wenn es sich bei dem Arbeitgeber um ein deutsches Unternehmen handelt. Praktikanten im Ausland sollten auf alle Fälle eine private Unfallversicherung haben.

Schöne Ferien wünscht

Olaf

Quelle: germanBroker.net AG

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